Wir von Hummel Sanitär & Heizung möchten, dass unsere Kunden immer bestens informiert sind. Auf diesen Seiten haben wir einige News aus der Branche für Sie zusammengestellt.
Neue Verordnung für Ölheizungen GEG 2020
Ab 1. November 2020 gilt das GebäudeEnergieGesetz GEG 2020.
Es bringt für Heizkessel mit flüssigem oder festem Brennstoff (wie Heizöl und Kohle) etliche Verbote: Heizkessel, die bis Ende des Jahres 1990 installiert wurden, darf man nicht mehr betreiben.
Ab dem Jahr 1991 installierte Heizkessel darf man nach 30 Jahren nicht mehr nutzen. Ab 2026 darf man solche Heizkessel nur noch einbauen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Nachzulesen unter: http://www.geg-info.de/geg_praxishilfen/200902_verbot_oelheizung_kohleheizung.htm
Auch wenn unser Leitungswasser nach wie vor zu den am besten kontrollierten Lebensmitteln gehört: Gegen Verschmutzungen aus dem Rohrsystem ist niemand gefeit. Wenn sich Sand- und Rostpartikel dann auch noch an den Innenflächen von Rohrleitungen aus Kupfer oder verzinktem Stahl ablagern, drohen Muldenkorrosion und sogar Wasserrohrbrüche. Zudem können diese Partikel Luftsprudler verschmutzen und zu tropfenden Armaturen und Funktionsschäden an Haushaltsgeräten führen. Nicht umsonst ist nach DIN1988-200 hinter dem Wasserzähler ein mechanischer Filter einzubauen. Der Rückspülfilter verhindert Schmutzeinschwemmungen wirkungsvoll. Entsprechend der DIN EN 806-5 ist der Filter spätestens alle sechs Monate rückzuspülen. Dies lässt sich denkbar einfach und praktisch im Handumdrehen erledigen. Durch Drehen am Ablauftrichter säubern die patentierten Streifenbürsten das Edelstahlsieb und die Filtertasse ohne eine Unterbrechung der Wasserversorgung. Ein Auswechseln des Filtereinsatzes ist nicht erforderlich.
Heizöltank-Check
Viele Heizöltanks in Deutschland sind stark in die Jahre gekommen, entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik und sind anfälliger für Mängel. Hausbesitzer aufgepasst! Sie sind verpflichtet, Ihre Heizöltanks regelmäßig zu checken und warten zu lassen. Die Sachverständigen von TÜV und DEKRA erinnern immer wieder daran.
Hinweise auf Verschleiß:
Heizkessel-Alterscheck
Wussten Sie, dass ein Heizkessel nach 30 Jahren Betrieb in der Regel ersetzt werden muss? So sieht es die EnEV, die Energiesparverordnung, vor. Viele Hauseigentümer mit einer vor dem Jahr 1989 eingebauten Heizungsanlage müssen daher den Heizkessel dieses Jahr erneuern lassen. Die Statistik besagt, dass mehr als eine Million alte Öl- und Gasheizungen im Jahr 2019 deutschlandweit ausgetauscht werden müssen.Wie alt ist ihr Kessel? Schauen Sie auf dem Typenschild, in Ihren Bauunterlagen oder im Schornsteinfegerprotokoll nach. Prüfen Sie nach ob ihre Heizung eine Ü-30-Heizung ist und somit die gesetzliche Frist überschreitet.
Bei Fragen rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!